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Positionen der AGAW

  • Keine rein ökologische Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Bei der Umsetzung sind auch ökonomische und energiepolitische Ziele zu berücksichtigen (Klimaschutz, Energiestruktur, Wirtschaftsstandort)
  • Vereinfachung und Straffung der Genehmigungsverfahren
  • Förderung der Wasserkraft als erneuerbare Energie
  • Politische Unterstützung des Ausbaus kostengünstiger erschließbarer Potentiale der Wasserkraft
  • Generelle Verlängerung der Bewilligungsdauer entsprechend der Lebensdauer der Anlagen
  • Abschaffung von Wassernutzungsgebühren
  • Allgemein sind Kosten und Nutzen ökologischer Auflagen gegeneinander abzuwägen (z.B. die Frage der lichten Weite zwischen den Stäben von Laufkraftwerks-Rechen)
  • Restwasservorgaben sind individuell nach einer alle Aspekte umfassenden Kosten/Nutzen-Analyse festzustellen
  • Die ökologische Durchgängigkeit bei bestehenden Anlagen ist nach tatsächlichem Bedarf und dafür notwendigem wirtschaftlichen Aufwand zu beurteilen
  • Vermeidung unverhältnismäßiger Einschränkungen von Schwall/Sunk, da dies nicht nur den Betrieb behindert, sondern auch die Versorgungssicherheit durch geringere Netzregelungsleistungen mindert
  • Vergütung für Arbeiten zugunsten Dritter, die nicht durch Wasserkraftanlagen verursacht sind (z.B. Gewässergütemessungen, Müllbeseitigung, Hochwasserschutz für die öffentliche Hand)
  • Natur- und Landschaftsschutz darf die Wirtschaftlichkeit von existierenden Anlagen nicht nachträglich gefährden
  • Für den Betreiber faire Regelungen bei Konzessionsende bzw. Heimfall